Vorstand
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vertreten. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit ausdrücklich begrenzt. Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung sind schriftlich zu dokumentieren und den übrigen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis zu geben. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.Vorstand Kegeljahr 2024/2025
Die konkreten Aufgaben des Vorstandes ergeben sich aus den §§ 17-24 der Satzung.